Denn nur so kann vor einer etwaigen Einlassung zunächst im Rahmen einer Akteneinsicht die Ausssichten einer Rechtsverteidigung geprüft werden. Da der Einspruch innerhalb von 2 Wochen erfolgen muß ist eine frühzeitige Terminvereinbarung von Vorteil.
Laser-, Radar-, Geschwindigkeits- oder Abstandsmeßgeräte müssen speziellen Anforderungen genügen und nach der Betriebsanleitung aufgestellt sein.
In der Praxis kommt es hier häufig zu falschen Meßergebnissen oder zu Reflexionsabweichungen, die dazu führen, daß eine genaue Zuordnung des anvisierten mit dem gemessenen Fahrzeug nicht mehr möglich ist.
Rechtsanwalt Schäfer berät Sie auf diesem Gebiet umfassend, überprüft für Sie die in der Bußgeldakte erfassten Meßprotokolle auf Ihre Richtigkeit hin und legt für Sie zur Wahrung Ihrer Rechte Einspruch ein. Die Kanzlei vertritt Sie selbstverständlich auch in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren.
Sollten Sie im Verkehrsrecht rechtschutzversichert sein, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Hier lohnt sich eine Überprüfung in jedem Fall.
Insbesondere vor dem Hintergrund der am 1.02.2009 verschärften Bußgeldkatalogverordnung die nahezu eine Verdoppelung der Bußgelder zur Folge hatte, werden sich die Kontrollen zur Erhöhung der Kommunalen Einnahmen vervielfachen.
Um vorab zumindest grob einschätzen zu können welche Folgen Sie bei Verkehrsverstößen zu erwarten haben gibt der folgende Bußgeldkatalog bzw. Bußgeldrechner Auskunft.
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