Sie sind zahlungsunfähig oder überschuldet?

Diese Situation ist leider kein Einzelfall mehr. Laut dem Schuldneratlas Deutschland 2008 beträgt die Schuldnerquote in Deutschland 10,11 Prozent. Damit sind knapp 6,9 Millionen Bürger überschuldet.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind die Verbraucher-und Regelinsolvenzen bis zum Jahre 2007 jedes Jahr kontinuierlich gestiegen. Auch wenn sich die Situation aufgrund des Konjunkturaufschwungs in 2008 zunächst etwas entspannt hat und zum Vorjahr sogar ein Rückgang der Insolvenzen zu verzeichnen war, kann für 2009 nur ein erneuter Anstieg prognostiziert werden. 

Hauptgrund der Insolvenzen ist nämlich weiterhin der Arbeitsplatzverlust gefolgt von Scheidungsfolgen sowie Krankheit.

Hinzukommen die Folgen von 0 Prozentfinanzierungen und das schon zum Alltag gehörende Leben auf Pump. Das Problem ist damit keinesfalls mehr hausgemacht. Immer öfter lassen gerade der Wegfall des Arbeitsplatzes ein Kartenhaus zusammenfallen. 

Schuldner leben teilweise durch selbst auferlegte Ratenvereinbarungen unter der Grenze des sozialen Existenzminimums.

Ziehen Sie einen Schlußstrich und nehmen Sie die Möglichkeiten einer Schuldenbefreiung durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Angriff. 

Der Gesetzgeber hat das Problem der überschuldeten Haushalte und vor allem eines damit verbundenen Kaufkraftverlustes erkannt. Um den Schuldner nicht sein Lebenlang an die Schulden zu binden, sieht das Insolvenzrecht eine Schuldenbefreiung im Rahmen einer Verbraucher- oder Regelinsolvenz vor. Einzelheiten hierzu finden Sie unter dem Seitenlink Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzverfahren

Der Weg zum Rechtsanwalt und Schuldenberater ist der erste Schritt. Warten Sie nicht länger ab, sondern vereinbaren Sie einen Termin. Durch weiteres Abwarten wird die Situation nicht besser. Die Zeit die Sie jetzt vergeuden, könnte schon ein Teil Ihrer Wohlverhaltensperiode sein, die Sie näher an die ersehnte Restschudlbefreiung bringt. 

Bringen Sie Ihre Unterlagen mit und überlassen den Rest uns.

Welches Verfahren für Sie einschlägig ist, können Sie nachfolgendem Diagramm entnehmen:

Verbraucherinsolvenzverfahren

Regelinsolvenzverfahren

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