Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge oder sonstige Maßnahmen sollten gut vorbereitet sein. Schon kleinste Fehler bei der Vorbereitung können sich im Rahmen eines späteren Prozesses sehr negativ auswirken.
Um teure Fehler zu vermeiden ist bereits bei der Einstellung des Arbeitnehmers auf einen ordnungsgemäßen und auf das Arbeitsverhältnis genau zugeschnittenen Arbeitsvertrag zu achten. Welche Möglichkeiten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bestehen und welche Fallstricke bei befristeten Verträgen beachtet werden müssen, kann Ihnen ein Formularvertrag aus dem Internet nicht erklären.
Informieren Sie sich bei uns. Wir stellen für Sie den richtigen Vetrag zusammen und beraten Sie gern bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Sie kennen bereits die Situation vor deutschen Arbeitsgerichten und wissen, wie schwer es für den Arbeitgeber ist, seine ausgesprochene Kündigung zu verteidigen. Lassen Sie sich beraten und machen Sie Ihre Kündigungen rechtssicher.
Schon kleinste Abweichungen können dazu führen, daß eine hierauf gestützte Kündigung unwirksam wird. Der Arbeitgeber trägt im Fall einer unwirksamen Kündigung aber das Risiko des Annahmeverzuges. Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer trotz der Freistellung durch den Arbeitgeber später bezahlt werden muß, wenn die Kündigung unwirksam gewesen ist. Wie schnell hier, nach einigen Monaten Prozeß, erhebliche Bruttolohnsummen auflaufen können, kann sich jeder vorstellen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses.
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