Die Kanzlei Schäfer berät und vertritt Sie in allen Angelegnheiten rund um das Verkehrsrecht. 

Ob Sie einen Verkehrsunfall hatten und nun Ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen wollen, Ihr Führerschein entzogen wurde oder Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Bei einem Fußballspiel würden Sie auch nicht allein gegen eine Fußballmaschaft antreten. Auch im Verkehrsrecht sollten Sie nicht auf eigene Faust versuchen die Angelegnheiten mit Versicherungen oder Behörden zu regeln. 
 

Überlassen Sie die rechtliche Ausarbeitung und Vertretung ruhig uns.

 

Ein Unfall, die Androhung eines Bußgeldbescheides mit Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind schon ärgerlich genug, da brauchen Sie nicht noch weitere Auseinandersetzungen mit Versicherern oder Behörden.

 

Die Kanzlei Schäfer setzt sich mit den Entscheidungsträgern in Verbindung, leitet die erforderlichen Maßnahmen ein und setzt sich für Ihre Rechte ein.

 

Hierzu zählen vor allem folgende Bereiche:

 

 - Unfallschadensabwicklung

 - Auseinandersetzung mit Versicherern

 - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld

 - Einleitung selbständiger Beweisverfahren

 - Abwehr von Ordnugswidrigkeitenverfahren (Bußgeldbescheide,Fahrverbote, etc..)

 - Entzug der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung (wegen Drogen, Alkohol und 

   Punkten im Verkehrszentralregister)

Verkehrsunfall und was nun?

Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten zumeist emotional so aufgewühlt, daß hier entscheidende Fehler gemacht werden, die sich auch bei der späteren Schadenregulierung bemerkbar machen können. 

Hier gilt es trotz der Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und das        1 x 1 des Verkehrsunfalls zu beherrschen.

Eignung, Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?

Das Fahrerlaubnisrecht ist einer der Bereiche, die neben fundierten Kenntnissen am meisten Fingerspitzengefühl im Verkehrsrecht erfordern. 
 

 

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen Rechtsanwalt konsultieren.

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